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spricht Gregor: Ich weisz, dasz alle, welche Gott und die römische Kirche wahrhaft lieben, durch That und Gebet Frieden zwischen uns zu stiften bemüht sind. Ich bin bereit, nach dem Rate dieser, um es kurz zu sagen, Dir so Gott will den Schosz der römischen Kirche zu öffnen¹), Dich wie einen Herrn und Bruder ²) und Sohn aufzunehmen und Dir die nötige Hilfe zu leisten. Ich fordere dafür nichts anderes von Dir, als dasz Du es nicht verschmähst, den Ermahnungen zu Deinem Heile Dein Ohr zu öffnen, und nicht widerstrebst, Deinem Schöpfer Ruhm und Ehre zu erweisen. Möge uns doch die göttliche Verheiszung leiten, welche sagt: Die mich verherrlichen, werde ich verherrlichen, und die mich verachten, werden verachtet sein ³); und laszt uns, was uns hier gefällt, Gott opfern, damit wir im Himmel die ewige Glückseligkeit erlangen. Dann geht Gregor zu Heinrichs Sieg über die Sachsen über und gratuliert ihm hierzu, indem er sagt: dasz der Uebermut der Sachsen, die Euch ungerechter Weise Widerstand leisteten*), nunmehr durch ein göttliches Gericht vor Euern Augen ge- brochen ist ⁵), ist erfreulich für den Frieden der Kirche, aber beklagenswert wegen des vielen vergoszenen Blutes der Christen. Nachdem er den König noch ermahnt hat, auf Gerechtigkeit und Gottes Ehre mehr Rücksicht zu nehmen als auf eigne Ehre, schlieszt er mit den Worten: Wir sorgen am besten für unser Heil, wenn wir bei allem, was wir thun, Gott die Ehre geben.
Damit schlieszt diese Partie; es folgt nun:
III. Der Bruch zwischen König und Pahbst.
Die innere Geschichte dieses Verhältnisses beginnt mit dem Schreiben Gregors vom 8. Dezember 1075°) und reicht bis zur Bannformel Gregors auf der Fastensynode zu Rom vom 22. Februar 1076*). Betrachten wir zunächst den Brief Gregors vom 8. Dez. 1075, so müszen wir gestehen, es hat das frühere wärmere Verhältnis Gregors zu Heinrich bereits einem kühleren Platz gemacht. Doch enthält der eigentliche Brief noch nichts, wodurch der volle Bruch zwischen Heinrich und Gregor gerechtfertigt wird. In der Anrede zeigt sich eine reserviertere Haltung als sonst, dann wird dem König der Vorwurf gemacht, dasz er mit Exxcommunicierten Umgang pflege, und daran werden Ratschläge geknüpft. Ferner geht Gregor offener mit der Sprache heraus und verbirgt nicht, was ihn verstimmt und betrübt hat, dasz nämlich der König ihm schon öfter devote Briefe geschrieben und sich in denselben dem Papste unterwürfig gezeigt, dasz aber die That seinen Versicherungen nicht entsprochen habe. Das habe der König in der Mailänder Angelegenheit und neuerdings bei den Bistümern von Fermo und Spoleto bewiesen. Alsdann kommt der Pabst auf die Bestimmungen der Fastensynode vom 24— 28 Pebr. 1075 zu sprechen und erwähnt hier das Investiturgesetz, ohne es jedoch mit Namen zu nennen. Er fordert des Königs Mitwirkung zu demselben und bittet ihn wegen dieser Angelegenheit Gesandte zu schicken. Obwol namentlich letzteres eine Herausforderung zu einem ernsten Kampfe war, so liegt doch, wie schon erwähnt, in diesem Schreiben für Heinrich keine Nötigung,
1) D. h. Heinrich zum Kaiser krönen.— 2) Nach der Lesart dominum et fratrem.— 3) I Reg. 2, 30.— 4) De superbia Saxonum vobis injuste resistentium.— 5) Nemlich in der Schlacht an der Unstrut am 9. Juni 1075.— 6) Wie Floto richtig angibt und nicht vom 8. Januar 1076, wie im Registrum steht. Registr. III, 10
p. 213 etc.— 7) Registr III 104 p. 233.


