Druckschrift 
[1] (1873)
Entstehung
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Eine wichtige Quelle ist hier Bonitho von Sutri in seinem lib. ad amicum ¹) wo es heiszt: Collectis fidei et spei viribus quid potissimum faceret non aliud invenit, quam ut regi suam notificaret electionem et per eum, si posset, sibi papale impositum onus devitaret. Nam missis ad eum continuo literis et mortem papae notificavit et suam ei electionem denunciavit inter- minatusque etc. Darnach sandte der Papst ein Schreiben an Heinrich, und es ist, auffallend, dasz sich ein solches im Registrum nicht findet, ja dasz hier nicht einmal eines solchen Er- wähnung gethan wird. Dieser Umstand könnte gegen Bonitho sprechen, doch glaube ich nicht, dasz die ganze Sache, wie sie Bonitho erzählt, unrichtig ist, vielmehr scheint hier Wahres und Falsches mit einander vermengt zu sein. Als Factum bleibt sicher stehen: Gregor sandte ein Schreiben an den König. Welcher Art war nun dasselbe? Es war ein Notificationsschreiben, qas das Ableben Alexanders II und die Wahl Gregors VII enthielt. Jedenfalls enthielt dieses Schreiben nicht ein Nachsuchen Gregors um nachträgliche Bestätigung der Wahl. Was dann Bonizo noch weiter bei dieser Stelle erwähnt scheint mir auf eine vollständige Verkennung Gregors hinauszulaufen, und darum übergehe ich hier diesen Punkt.

Eine andere wichtige Quelle findet sich bei Lambert von Hersfeld ²). Nach ihr entsteht auf die Kunde von der Wahl Gregors eine nicht geringe Aufregung unter den deutschen Bischöfen, weil diese ein strengeres Regiment des Pabstes befürchten. Sie bestürmen den König, er möge die Wahl umstoszen, da sie ohne seine Zustimmung geschehen sei ³). Hieraus geht deutlich hervor, dasz man die Wahl Gregors in Deutschland als eine unrechtmäszige ansah, und Lambert selbst teilt diese Ansicht. Sodann, fährt dieser fort, sandte der König den Grafen Eberhard von Nellenburg nach Rom, der hier nach dem Grunde fragen sollte, warum ein Pabst dem Herkommen zuwider) gewählt sei, ohne dasz der König selbst befragt worden wäres). Könne sich der Pabst nicht genügend rechtfertigen, so solle er seine Würde niederlegen). Der Gesandte sei freundlich vom Pabste empfangen worden, und nachdem er seine Aufträge ausgerichtet, habe der Pabst erwidert: Gott sei sein Zeuge, dasz er nicht aus Ehrgeiz nach jener Würde gestrebt habe, sondern. dasz er dazu gezwungen worden sei; darum habe er auch die Weihe noch solange verschoben, bis er erfahren, dasz der König und die Fürsten des Reichs zu seiner Wahl ihre Zustimmung erteilt hätten. Als dann diese Antwort dem Könige überbracht war, habe er sie mit Genugthuung vernommen und nun seinerseits auch seine Zustimmung zur Ordination erteilt, und diese sei dann auch im folgenden Jahre auf Mariäã Reinigung vollzogen. Soweit Lambert*). Seine Darstellung entspricht nicht vollkommen der Wahrheit. Zunächst ist das Datum für die Weihe Gregors falsch angegeben, denn diese fand nicht am 2. Februar 1074, sondern am Peter- und Paulstage des Jahres 1073 statt. Ferner ist wol auch als geradezu falsch anzunehmen, dasz Eberhard von Nellenburg die Gesandtschaft an den Pabst übernommen haben soll. Nach Floto*), dessen Angabe sich autf

1) VII p. 81 bei Jaffé. 2) Pertz Mon. Germ. histor. VII p. 194. 3) communibus omnes consiliis regem adorti orabant, ut electionem, quae ejus injussu facta fuerat, irritam fore decernercet asserentes, quod nisi im- petum hominis praevenire maturaret, malum hoc non in alium gravius quam in ipsum regem redundaturum esset. 4) ibid. praeter consuetudinem majorum. 5) ibid. rege inconsulto. 6) ibid. ipsumque, si non idonee satis- faceret, illicite accepta dignitate abdicare se praeciperet. 7) Bd. II p. 6.

*) Delbrück in seiner Schrift über die Glaubwürdigkeit Lamberts p. 4 u. 5 hält diese Partie geradezu für eine absichtliche Erdichtung Lamberts, um Gregor als rechtmäszig gewählten Pabst hinzustellen. In dieser An- nahme scheint er mir zu weit gegangen zu sein.