4
eins mit dem obersten Repräsentanten derselben, aber auch erfüllt vom Geiste der Liebe, die dem Evangelium entquollen ist und nicht blosz das Ihre sucht, sondern auch noch Barmherzig- keit kennt und die Treue eingegangener Verpflichtungen noch ebenso hoch hält, als die Artikel des Glaubens; und wie diese wenigen Personen, welche die Hauptfäden im groszen Drama zu Canossa in Händen haben, gewis die bedeutendsten ihrer Zeit waren, so auch die Ideen, die sie vertraten. Auf der einen Seite galt es, die Machtstellung des Reiches, wie sie durch Heinrich III und seine kräftigen Vorgänger errungen war, zum mindesten zu behaupten, die deutsche Königsgewalt vor päbstlichem Einfluss und der Anmaszung der Vasallen zu schützen, die von Gott eingesetzte königliche Gewalt in ihrer Reinheit und Unverletzlichkeit zu erhalten und so die überkommene Verfaszung Deutschlands als eine Lebens- und weiterer Entwickelung fähige zu überlieftern; auf der anderen Seite galt es, eine längst unter den politischen und kirchlichen Wirren Italiens vorbereitete Reform der Kirche um jeden Preis durchzusetzen, um die Kirche und das Pabsttum vor Verweltlichung und gänzlichem Verfall zu schützen. Sollte nun etwa Heinrich IV die königliche Gewalt zu einer Schattengewalt machen, sollte er die Krone als ein Lehen vom Pabste nehmen oder sie niederlegen mit dem Eingeständnis, dasz er, der Sohn und Enkel der grösten Kaiser, sie nicht habe behaupten können? Das var nicht möglich. Eher hätte er das Leben hingegeben als so etwas gethan. Es handelte sich für ihn um einen Kampf auf Leben und Tod. Und sollte Gregor VII besiegt vom Stuhle Petri herabsteigen und gestehen müszen, dasz er sich in der Macht seiner Ideen geteuscht habe; sollte er das ihm nach seiner Ansicht von Petrus verliehene Amt so schwach und erfolglos versehen, dass er hätte an einer Rettung der Kirche und der Welt verzweifeln müszen? Das war für ihn ebenfalls unmöglich. Seine Lebensaufgabe war mit seinem Dasein so eng ver- knüpft, dasz es sich auch für ihn um Sieg oder Tod handelte. Solche Ideen traten zu Canossa umnittelbar mit einander in einen Wettkampf, und wir werden sehen, wie der Verlauf desselben sich gestaltete.
B. Die Investitur.
Das Object des eben bezeichneten Streites war keineswegs ein leichtes, gegenseitig abzu- grenzendes, so dasz man hätte sagen können: hier hört das Gebiet des Kaisers auf und hier fängt das des Pabstes an. Auf dasselbe z. B. bei der Investitur konnten Kaiser und Pabst gleiche Rechte geltend machen. Es konnte dem Pabste nicht gleichgültig sein, mit was für Männern die Bistümer und Abteien besetzt wurden. Der Pabst hatte ganz gewis ein Recht zu verlangen, dasz dieselben an Männer von wiszenschaftlicher Bildung, kirchlicher Gesinnung und streng rechtlichem Character kamen und nicht an Unwürdige, die vielleicht zu allem andern eher als zur Erfüllung ihres geistlichen Amtes und Berufes geeignet waren. Es handelte sich in erster Linie für den Pabst um das geistliche Amt und nicht um andre weltliche Pflichten und Rücksichten, welche an dem Bistum oder der Abtei hafteten. Und dann selbst bei Mäannern, die ihrem Amte gewachsen und dazu befähigt waren, konnte es dem Pabste auch nicht gleichgültig sein, ob bei einem ausbrechenden Streite zwischen der weltlichen und geist- lichen Gewalt Bischöfe und Aebte sich auf die Seite des Kaisers stellten oder nicht. Aber eben so gewis ist auch, dasz auch der Kaiser ein gutes und wol begründetes Recht hatte zu


