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51. Zwei Bruchstücke, vielleicht von einem Grabstein, ver- baut in den westlichen Eckpfeiler des Kreuzganges der Stephans- kirche. Gelblicher Sandstein. Br. 75 und 60 cm.
arABIVII⸗ENS ANXNYVSTRMAR
KNX 1.1.—1—
1:10
Mareus) Vibius Pudens Sabinianus(?) praef(ectus)...
Z. 1 ist das erste I in Vibius überhöht, ebenso Z. 2 das erste I in Sabinianus, während das zweite mit N verbunden ist.— Z. 2 a. A. ist der Stein so abgerieben, dass nur von den kräftigsten Strichen etwas erhalten ist, daher ist neben der Lesung Sabininans auch eine andere, z. B. Saliniamus, nicht ausgeschlossen.— Bei beiden Stücken steht die Inschrift nicht an der unteren Kante des Steines; dieser ist aber an der Oberfläche abgearbeitet zur Herstellung der Kannelierung des Pfeilers. Das zweite Stück ist vielleicht umzudrehen; ob es über oder unter dem ersten gesessen hat, lässt sich nicht sagen.
Vergl. CIL. XIII, 6815.
—— 52. Bruchstück, wahrscheinlich zu einer öffentlichen Inschrift gehörig. gef. 10. April 1900, — wie Nr. 21. Kalkstein. H. 23, Br. 13, D. 10 cm. Schöne, grosse Buchstaben. Es liegt nahe, die erste Zeile zu lelg(io)]) zu ergänzen. Vergl. CIL. XIII, 7172; Korrbl. d. W. Z. XIX,
— S. 103.
1:7.5
53. Bruchstück, wahrscheinlich zu einer öffentlichen Inschrift gehörig, gef. am 10. April 1900, wie Nr. 21. Roter Sandstein. H. 15, Br. 10, D. 27 em.
57 Dem P scheint ein R vorausgegangen zu sein; man wird also an ſtr(ibunicia)] p[ot(estate)] denken.
Vergl. CII. XIII, 7197 a; Korrbl. d. W. Z. XIX, S. 103.


