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Du, Mutter, ohn' Ende betrauern; es ist ein vom Schicksal verhängtes Unglück dich aufzusparen für deinen Sohn“; d. h. während es die natür- liche Ordnung ist, dass die Kinder die Eltern begraben, hat das grausame Schicksal es hier gewollt, dass die Mutter den Sohn bestatten musste.
Infolge der Zertrümmerung des Steines ist manches verloren gegangen, doch lässt sich alles mit ziemlicher Sicherheit ergänzen.— Die Buchstaben ähneln vielfach noch denjenigen der Cursivschrift, im besonderen sind die Querstriche von U, N und 7 schräg nach oben gerichtet, der des letzteren geht nach links kaum über die Senkrechte hinaus. Das weist auf sehr frühe Zeit hin. In dem Distichon ist der Punkt nur da gesetzt, wo der Vers einen Ruhepunkt verlangt.— Z. 1. Die schräge Linie zwischen H und I ist vielleicht aus Versehen eingehauen und nicht durch Verletzung entstanden.— Z. 2 fehlt der Punkt hinter Mari.— Z. 5 kann auf amissum nur 4 oder M gefolgt sein.— Z. 6 ist rechts im Bruch noch die zweite Senkrechte von N erhalten.— Z. 8 entbehrt das T in ke fast gänzlich des Querstriches, der aber auch sonst manchmal, z. B. in Z. 7, sehr klein ist.— Parcere aliquem im Sinn von servare aliquem gehört dem Vulgär- latein an.— Verse auf Grabsteinen scheinen in Mainz, wie in Carnuntum, vorzugsweise in der julischen Zeit üblich gewesen zu sein.
Vergl. Korrbl. d. W. Z. XXII, S. 166.
6. Grabstein der Rhodine, gef. am 17. Oktober 1903 in Weisenau, beim Bau des Hauses Friedhofstrasse Nr. 20(Ecke der Römerstrasse), also an der dort unmittelbar hinter dem Friedhof hinziehenden römischen Strasse. In nächster Nähe fand sich eine grössere Urne nebst zwei Beigefässen usw.; es ist kein Zweife]l, dass der Grabstein zu dieser Bestattung gehörte. Sehr muschelreicher Kalkstein, der in der Nähe bricht. H. 140, Br. 47, D. 20 cm. Das Giebeldreieck schmückt eine Rose, über seinen Schenkeln sind Akroterien angebracht, 2 Windungen auf jeder Seite.
Rodine Polentina anoſrum) XX gqum natis II hſic) sſita) e(st). O. Rulius C.(lius) Poliſa tribu) Polentia Rodine ancilae suae et natis II pos(uit). Sit grata requies quem pia qura tegit, ospes qui casus legisti nostros et precor, ut dicas, sit tibi, Rœodine, tera levis.
„Rhodine(„Rosa“) aus Pollentia(j. Polenza in Ligurien), zwanzig Jahre alt, liegt hier mit zwei Kindern begraben. Gajus Rulſl 2)ius, des Gajus Sohn, von der Tribus Pollia, aus Pollentia, hat seiner Sklavin Rhodine und ihren zwei Kindern(diesen Grabstein) gesetzt. Möge sanft ruhen, wen liebende Sorge deckt. Fremdling, der du unser Unglück ge- lesen, ich bitte dich, sage: Rhodine, die Erde möge dir leicht sein.“
Z. 9 erwartet man quam statt quem; letzteres ist ganz allgemein zu verstehen und der Satz vielleicht ein Zitat. Im übrigen habe ich bei der Ubersetzung angenommen, dass infolge eines Versehens der Steinmetz Z. 12 et statt te eingehauen hat, eine Annahme, die gerade auf unserem Stein(s. n. S.) nicht allzu kühn erscheint. Doch gibt es noch eine andere Möglichkeit, auf die mich Gundermann aufmerksam macht. Darnach lässt Rhodine, die in Z. 12 ja wohl Subjekt ist, den Wandrer nicht nur sagen:„Sit tibi, Rhodine, ter(r)a levis“, sondern auch„Sit grata reguies, quem pia(c)ura tegitee, beide Wünsche sind dann durch et verbunden. Dem Verfasser der Grabschrift schwebten vielleicht drei Pentameter(s. u.) vor, die er irgendwo


