— 41—
dass der Grabstein an Ort und Stelle, wo man ihn einst gesetzt hat, auf- gefunden wurde.— Die 16. Legion stand vom Jahr 14 n. Chr. bis unge- fähr 43 in Mainz; mit dieser Frühzeit stimmt sehr gut der Umstand, dass Pompejus desa. Cognomens noch entbehrt, sowie die Art der Giebel-Ver- zierung(vergl. Weynand, B. J. 108/9 S. 229). Dieselist übrigens derjenigen auf dem Grabstein des Pusa(ebenfalls im Mainzer Museum, abgeb. bei Weynand, Taf. IV. 11) so lähnlich, dass man mit Bestimmtheit behaupten kann, beide sind aus derselben Werkstätte hervorgegangen.— Die auf unserem Stein abgebildeten Schmiedewerkzeuge können so gedeutet werden, dass Pompejus einer der fabri gewesen ist, wie die oft dargestellten Maurer- werkzeuge sich auf architecti beziehen.
Vergl. Korrbl. d. W. Z. XXIII, S. 11.
2. Bruchstück des Grabsteines eines ehemaligen Soldaten der sechzehnten Legion, gef. am 20. Oktober 1900 im Weseler Steinbruch, Gemarkung Laubenheim in Rheinhessen. Kalkstein. H. 35, Br. 23, D. 5 cm.
. vetſeranus leg(ionis)]
XVI ſann(orum)....] S(t)ipeſ(ndiorum...) Vicſtor? heres? plosuit)?] „.. ehemaliger Soldat der sechzehnten Legion,... Jahre alt u.... Jahre im Dienste. Victor(?), sein Erbe,
liess ihm den Stein setzen.“
Palaeographisch bemerkenswert ist die Form des 8 am Anfang der dritten Zeile. Zangemeister(CIL. XIII, 6948a u. Rhein. Mus. n. F. LVII(1902), 170) hielt es für eine Ligatur von ST und nannte es ein Stigma. Aber diese von den Neueren Stigma genannte Ligatur von SIT, die übrigens unserm Zeichen nicht sehr ähnlich sieht, kommt, wie mir Gundermann mitteilt, sonst erst im 7. Jahrh. n. Chr. in griechischen Minuskel-Handschriften vor. Zangemeister verweist auf 3 weitere Mainzer Inschriften(CIL. XIII, 6902. 6958 u. 7506= Becker 164 u. 202, Körber, Nachtr. III, Nr. 44), wo SIP st. STIP steht, und meint, dass der Steinmetz hier überall statt des„Stigmas“ der Vorschrift aus Missverständnis ein S eingehauen habe. Das ist für römische Inschriften des ersten Jahrhunderts doch sehr unwahrscheinlich, und es liegt viel näheranzunehmen, dass auch auf unserer Inschrift ein einfaches S gemeint ist, wie es auf den drei anderen steht, und dass der Steinmetz es nur, durch die Vorlage verführt, der cursiven Form ange- nähert hat(vergl. die S bei Körber, Nachtr. III, Nr. 44, Z. 1, 5 u. 6). Ob nun in der Auslassung des T bloss ein Irrtum des Steinmetzen vorliegt, der ein S†P der Vorlage missverstand, oder ein Lautwandel, bedürfte weiterer Untersuchung. Da aber eine Verwandlung von st im Anfang eines Wortes zu s(s) im Lateinischen sonst unerhört ist, neige ich der ersten Annahme zu. Immerhin ist sie bei der verhältnismässig grossen Zahl von 4 gleichartigen Fällen gewiss auffallend, zumal es sich, nach der Form der Buchstaben zu urteilen, um mehrere Steinmetzen handelt.
Vergl. CIL. XIII, 6948 a; Korrbl. d. W. Z. XX, S. 3.
3. Grabstein des OQ. Marcius Balbus und seines Sohnes Celer, in zwei Stücken am 10. und 20. Juni 1900 beim Bau des Hauses Forsterstrasse 20 aufgefunden. Geschenk des Herrn Wenzky. Kalkstein. H. 150, Br. 55, D. 27 cm. Das Giebel-


