Vorrede.
Napoléon in meinem Vaterlande zu verdanken hat. Da hierdurch fuͤr dieſes eine Ueberſetzung des Code Napoléon Beduͤrfniß wurde, ſo war eine im Inlande veranſtaltete wohlfeile den auslaͤndiſchen theurern ſobald vorzuziehen, als nur dieſelbe nicht ſchlechter war, als die anderwaͤrts erſchienenen. Daß aber meine Ueberſetzung neben den vorzuͤgli⸗ chen andern eine nicht ganz unwuͤrdige Stelle ein⸗ nehme, wird hoffentlich jeder billige Beurtheiler zu⸗ geſtehen, ob gleich mancherley Umſtaͤnde mir nicht erlaubten, derſelben den Grad von Vollendung zu geben, der ſonſt vielleicht nicht uͤber meine Kraͤfte geweſen waͤre. Dahin rechne ich die Eilfertigkeit, womit der Druck, beſonders Anfangs, betrieben wurde, indem oft der folgende Bogen noch nicht zur Haͤlfte bearbeitet war, als ſchon am vorherge⸗ henden gedruckt wurde; ſodann meine eigentlichen Berufsgeſchaͤfte, und hauptſaͤchlich den Umſtand, daß ich als deutſcher Juriſt, welcher die franzoͤ⸗ ſiſche Geſetzgebung bisher nur als Nebenſtudium angeſehen hatte und anſehen konnte, bey dem Beginnen meiner Arbeit mit dieſer Geſetzgebung, wenn auch nicht ganz unbekannt, doch auch nich t ſo vertraut war, wie man es von einem Ueber⸗ ſetzer des Code Napoléon zu fordern berechtiget iſt. Daß aber auch einige andere Ueberſetzer in


