Teil eines Werkes 
1 (1861) Rechtsgeschichtl. Einl. u. Gerichtsorganisation / dargest. von Ernst Jul[ius] Paraquin
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Gerichtsverfaſſung. 77

den Privatſtand zurückgezogen, oder unter der Geſtalt von defenseurs officieux, oder unter der von Spezialbevollmächtigten, um die Par⸗ teien vor Gericht zu vertreten, letztere meiſtens die Unwürdigſten ihres vorigen Standes. Viele aber auch glänzten in der National⸗ verſammlung durch Geiſt und Beredſamkeit, wie Thouret und Tron⸗ chet; und ſo wird es auch begreiflich, warum in legislativer Bezieh⸗ ung ſo Vieles und großentheils Gutes geleiſtet ward, da ſo berühmte Advokaten in großer Zahl in die geſetzgebende Verſammlung gewählt und ſpäter zu den höchſten Staatsämtern, ſowie zur Reviſion der Ge⸗ ſetzgebung herangezogen wurden. Die beſſern Zeiten begannen für denſelben mit der Erhebung Napoleons. Unter ihm erſtand wieder der Advokatenſtand zu neuer, lebensfriſcher Thätigkeit, und begann ſofort wieder auf der alten ruhm⸗ und ehrenvollen Bahn vorwärts zu ſchreiten unter der Leitung der alten Advokaten aus der Zeit vor der Revolution. Bald auch führten die neu geſtifteten Rechtsſchulen ihm junge und friſche Kräfte zu.

Durch das Dekret vom 14. Dezember 1810 wurde der Advo⸗ fatenſtand genau organiſirt, allein das Mißtrauen des despotiſchen Kaiſers, *) das überall durch die Beſtimmungen dieſes ſowie des Dekrets vom 2. Juli 1812 durchblickte, gegen den Advokatenſtand, der ihm zu frei war und den er gern deßhalb ſeinem Willen unter⸗ worfen hätte, machte dieſe Beſtimmungen ſo unpopulär und verhaßt in Frankreich, daß Ludwig XVIII. durch eine Ordonnanz vom 27. Februar 1822 den Advokaten ihre frühere Prärogative wieder gab, welche Ordonnanz in einzelnen Beſtimmungen auf Reclamation hin durch eine Ordonnanz vom 27. Auguſt 1830 noch modifizirt ward.

Am Caſſationshof erlaubte man zuerſt den Advokaten unter dem

*) Napoleon äußerte ſich gegen Cambacéros in Beziehung auf dieſes Dekret, das viele Beſtimmungen gegen ſeinen Willen enthielt: le decret est absurde; il ne laisse aucune prise, aucune action contre les avocats. Ces sont des factieux, des artisans de crimes et de trahisons; tant que j'aurai épée au cöté, jamais je ne signerai un pareil décret; je veux qu'on puisse couper la langue à un avocat, qui s'en sert contre le gouver- nement. Uebrigens gereicht der Eingangspaſſus des Dekrets, den Advokaten⸗ ſtand betreffend, demſelben zu hohem Ruhme, da ihm offiziell von der Staats⸗ regierung die erhabenſten Eigenſchaften zugeſprochen werden.

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