Teil eines Werkes 
1 (1860) Landrecht
Seite
1044
Einzelbild herunterladen

1040 Anh. Satz 243 248.

mögens des erſten Käufers und vor Anſtellung der Vindications⸗ klage zugeſtellt worden waren: ebendaſ. S. 438(Appellh. v. Rouen).

Zu Anh. Satz 243.

Stempf a. a. O. S. 97.

Der Verkäufer kann das ihm zuſtehende Recht, die verkauften, jedoch nicht bezahlten Waaren, im Falle der Käufer zahlungsunver⸗ mögend wird, zurückzunehmen, nur unbeſchadet des dem Kaufbeſorger wegen ſeiner Auslagen auf dieſe Waaren eingeräumten Vorzugsrecht (Anh. Satz 93) geltend machen. Lauckhards Rechtsfälle I. S. 210(Caſſ.⸗Hof).

Zu Anh. Satz 244.

Stempf a. a. O. S. 96.

Iſt der Verkäufer, welcher in einer Lieferung verſchiedene Waaren überſchickte, berechtigt, die noch unverſehrten auch dann zurück⸗ zunehmen, wenn andere zu derſelben Lieferung gehörige Waaren bereits eröffnet ſind, deren Inhalt angegriffen oder auch über einzelne verfügt wurde?

Bejaht: Stempf a. a. O. S. 97 Note 17.

Verneint: Annal. I. S. 247(Hofg. d. Mittelrh. Sander).

Zu Anh. Satz 245.

Stempf a. a. O. S. 93. Zu Anh. Satz 246. Stempf a. a. O. S. 94 Note 7. Zu Anh. Satz 247 248.

Stempf a. a. O. S. 97.