30 Satz 142.
Erſatz der auf denſelben gemachten nothwendigen und nützlichen Verwendungen gelangen.— Lauckhard, Bd. II. S. 14.
Viertes Kapitel.
Von der Aufſicht über minderjährige Kinder, verſchollen iſt.
deren Vater
Zu Satz 142. II. E.⸗E. F 5 und 10.
Fünfter Titel.
Won er 6
Eheordnung vom 15. Juli 1807(fortdauernd giltig I. E.⸗E. § XVIII. L.⸗R.⸗S. 311 a). Einführungsedict hiezu vom 15. Juli 1807(Regsbl. Nr. 26). J. Conſt.⸗Ed.§ 16; R. Bel. 19. Sept. 1807(Regsbl. Nr. 33) und vom 20. Octbr. 1807(Regsbl. Nr. 38) über Ehehinderniſſe.
Zur Erläuterung des Verhältniſſes des Landrechts zur Ehe⸗ ordnung in Anwendung auf die dadurch veranlaßten Competenz⸗ fragen: Stabel, Vorträge S. 121 ff. Muncke, Vorträge S. 36 ff. Annal. IX. S. 290.(Umfaſſende Ausführung von Bekk.) Annal. VII. S. 121(Kirn), wobei zu bemerken iſt, daß durch§ 16. Nr. 28 des Einführungsgeſetzes vom 5. Febr. 1851 zum Straf⸗ geſetzbuch(Regsbl. Nr. M.) eine Abänderung in der Weiſe einge⸗ treten iſt, daß nunmehr die Fälle des§ 27 der Eheordnung wegen Uebertretung der ehelichen Pflichten(S 24 u. 25 der Eheordnung) als gerichtliche Strafſachen behandelt werden und hierwegen das Erkenntniß zunächſt den Aemtern in ihrer Eigenſchaft als gericht⸗
liche Behörden zuſtehen ſoll.— Magazin für bad. Rechtpflege II. S. 58 und die dort in Folge eines Competenz⸗Conflikts(der Ehe⸗
mann hatte auf den Grund des L.⸗R.⸗S. 214 das Geſuch geſtellt, daß ſeine Ehefrau in die gemeinſchaftliche Wohnung zurückkehre) er⸗ gangene Entſcheidung des Staatsraths.
Ueber das Verhältniß zwiſchen Staat und Kirche in Beziehung auf die Ehe Archiv Bd. IW. S. 1(v. Weiler) und S. 497(Eſſer).
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