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Landrecht für das Großherzogthum Baden : nebst Handelsgesetzen ; amtliche Ausgabe mit Verweisungen auf alle das Landrecht betreffenden Gesetze und Verordnungen, und mit einem vollständigen Abdruck der Gesetze, welche dasselbe ändern oder ergänzen
Entstehung
Seite
643
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Im Verlage der Chr. Fr. Müller'ſchen Hofbuchhandlung in Karlsruhe ſind ferner erſchienen und in allen Buchhandlungen zu erhalten:

Die

Polizeigeſetzgebung

des

Großherzogthums Baden.

Syſtematiſch bearbeitet von Fr. Rettig, Großherzoglich Badiſchem Geh. Rathe und Regierungsdirektor, Kommandeur des Zähringer Löwenordens. Vierte Auflage.

Nach den ſeit 1839 erſchienenen Geſetzen und Verordnungen, Miniſterialentſchei⸗ dungen und ſchriftlichen Verfügungen bearbeitet von P. G uerillot, Großherzoglich Badiſchem Amtmann.

Preis: Broſchirt 4 fl. Gebunden 4 fl. 36 kr.

Eine Reihe von Jahren iſt ſeit dem Erſcheinen der letzten Ausgabe dieſes bekanntlich den Mangel eines Polizeigeſetzbuches erſetzenden Werkes verfloſſen. Seitdem wurde durch die Geſetzgebung ſo Vieles geändert oder neu geſchaffen, daß

eine neue Bearbeitung zum dringendſten Bedürfniſſe geworden iſt. Wie bedeutende Veränderungen das Buch durch letztere erfahren hat, zeigt die bloße Vergleichung mit der dritten Auflage. Außer den in den Regierungsblättern, wie in den An⸗ zeige⸗ und Verordnungsblättern der vier Kreiſe zerſtreut erſchienenen Geſetzen und Verordnungen, welche in keiner Gemeinde, ja ſelbſt bei den Aemtern nicht vollſtändig vorhanden ſind, wurden zahlreiche Akten Großherzoglichen Miniſte⸗ riums des Innern geleſen, Weiſungen und Entſcheidungen ausgezogen und an den geeigneten Stellen als Zuſatz eingeſchaltet, auch alle älteren Citate durchgeſehen, berichtigt und ergänzt. Die praktiſche Nützlichkeit des Wer⸗ kes wurde über dieß durch bedeutende Erweiterung des alphabetiſchen Regiſters weſentlich erhöht.

DiePolizeigeſetzgebung Badens in der vorliegenden Ausgabe wird insbeſondere auch dazu beitragen, den Klagen abzuhelfen und die Nachtheile zu beſeitigen, welche oft durch mangelhafte Kenntniß unſerer, alle Verhältniſſe des Gemeinweſens wie des täglichen Lebens ſo tief berührenden Polizeigeſetz⸗ gebung hervorgerufen worden ſind.

Großherzoglich Vadiſche Tar⸗, Sportel- und Stempelordnung

vom Jahre 1807 in ihrer dermaligen Giltigkeit, nebſt den betreffenden Geſetzen, Verordnungen, Entſcheidungen und Erläuterungen. Preis: 45 kr.