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Landrecht für das Großherzogthum Baden : nebst Handelsgesetzen ; amtliche Ausgabe mit Verweisungen auf alle das Landrecht betreffenden Gesetze und Verordnungen, und mit einem vollständigen Abdruck der Gesetze, welche dasselbe ändern oder ergänzen
Entstehung
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XXI
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Anhang von Geſttzen,

welche das Landrecht ändern oder ergänzen.

In chronologiſcher Ordnung.

1806.

Schrifteigenthum. Schutz gegen Nachdruck.(Geſ. v. 8. Sept. 1806) Bundesbeſchluß vom 2. April 1835, Maaßregeln zum Schutz

des ſchriftſtelleriſchen Eigenthums betr... 5 vom 9. November 1837, die Aufſtellung gleich⸗ förmiger Grundſätze gegen den Nachdruck betr. vom 19. Juni 1845, die Aufſtellung gleich⸗

mäßiger Grundſätze gegen den Nachdruck und die unbefugte Nachbildung von Werken der Kunſt und Wiſſenſchaft betr..

5 vom 22. April 1841, den Schutz muſitaliſcher und dramatiſcher Werte gegen führung betr.

1807.

Verpfründung.(Geſ. v. 25. S I. Allgemeine Vorſchriften . Regeln der Vermögensübergaben. III. Regeln der Verpfründung 1808. Vortheilgerechtigkeit.(Geſ. v. 23. März 1808) 1817.

Teſtamente.(Landesh. V. v. 29. Aug. 1817, das des

öffentlichen letzten Willens betr.)

1818.

Teſtament eines Tauben.(Landesh. V. v. 22. Mai 1818, die Form des öffentlichen letzten Willens eines Tauben betr.)

1825. Vorzugsrecht der Gültablöſungskapitalien.(Geſ. v. 14. Mai 1825)

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