Teil eines Werkes 
Dritter und letzter Band (1811)
Entstehung
Seite
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zwungene Cinwilligung iſt unguͤltig. II. F. Wie muß der Zwang beſchaffen ſeyn, um die Nichtigkeit des Vertrags nach ſich zu ziehen? 5. Von der Nichtigkeits⸗ klage im Fall eines Zwanges. 62. Wenn Zwang ſtatt fand, kaun der Vergleich wieder aufgehoben werden. 248. Ge⸗ waltſame Handlungen koͤnnen weder Br⸗ ſitz noch Verſahrung begruͤnden. 307.

zwangsgerechtigkeiten und die an

ihre Stelle getretenen Geldabgaben ſind

abgeſchafft. II. 68. Zweideutigkeit. Was zweideutig iſt, . nach dem Herkommen des Landes,

wo der Vertrag geſchloſſen iſt, beſtimmt werden. III. 24. Jeder doppelſinnige Vertrag wird zum Nachtheil des Ver⸗ täufers ausgelegt. 160.

Regiſter.

Zweißet Aſt.

weiſeitiger Vertrag, ſ. Ver⸗ trag.

ſnen Zwiſchenhecke. Begriff, und Rechte und Verbendlich⸗ keiten, die aus dieſen Servituten ent⸗ ſpringen. II. 54. 55.

Zwiſchenmauer. Begriff. II. 51. Rech⸗ te und Verbindlichkeiten der Miteigen⸗ thuͤmer an derſelben. 52.

Zwiſchenraum. Die Urkunden des Civilſtandes muͤſſen in die Regiſter ohne einigen Zwiſchenraum eingetragen wer⸗ den. I. 181. Von der Servitut des Zwiſchenraums. II. 56. Der Hypothe⸗ kenbewahrer wird beſtraft, wenn er leere Raͤume gelaſſen, oder zwiſchen die Zeilen geſchtieben hat. III. 293.