Teil eines Werkes 
Zweyter Band (1810)
Entstehung
Seite
224
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4 224 Drittes Buch. Zweyter Titel. §. 660. 4. Untergang der Sache. Art. 101: Das Legat wird auch alsdann mwirkſam, wenn die vermachte Sache I. noch bey Lebzeiten des Teſtirers gänzlich zu Grunde ging: 3 denn blieb ein Theil derſelben vorhanden, ſo kann der kegatar denſel⸗ ben verlangen. II. Wenn ſie nach des Teſtirers Tode ohne Verſchul⸗ den ¹) des Erben zu Grunde ging. War der Erbe in Hinſicht der

Ablieferung des Legats an den Legatar in mora, ſo muß er das unter⸗

gegangene Legat erſetzen, ausgenommen, wenn die Urſache des Unter⸗

gangs eine ſolche war, welche das kegat auch dann betroffen hatte, wenm die Sache ſchon in den Haͤnden des Legatars geweſen waͤre. Z. B. wenn das legirte Grundſtuck durch ein Erdbeben vor der Ablieferung un⸗ tergegangen war.

1) S. Art. 1302.

z. Unfahigkeit des Legatars, und Ausſchlagung.

Art. 1043. Eine teſtamentariſche Verfuͤgung verliehrt ihre Kraft, wenn der Le⸗ gatar ſie ausſchlägt, oder ſich weigert ſie anzunehmen. In dieſem Falle Art. 1044. ſoll das Legat den uͤbrigen Mutlegatarien zufallen, falls den mehre⸗ ren Legatarien die Sache in Verbindung vermacht war.

Daß dieſes geſchehen ſey, nimmt man dann an! I. wenn das Ver⸗ maͤchtniß mehreren in einer Verfuͤgung zugedacht, und jedem nicht

ein beſtimmter Theil*) an der vermachten Sache angewieſen war. Z. Rrt. 1033. B. A. ſagt: Ich vermache den B. C. D. meinen Garten. 11. Wenn * die Sache ohne nachtheil ſich nicht theilen laͤßt, und in demſelben Aufſatze mehreren, wenn gleich einem jeden beſonders vermacht wurde. Z. B. A. ſagt: Ich vermache dem B. meinen Garten: und dem C. meinen 1 Garten; auch D. ſoll meinen Garten haben ²). 1) Als ein Vermaͤchtniß eines beſtimmten Theils wird nicht angeſehen, wenn je⸗ dem der Legatarien eine Quote der Sache zugeſichert war. Caſſattonehaf 6 3 in SFiRn Journal gẽncral. 1809. P. I. pP.31. Appeſlhof zu Turtn Ebendaſ.

b. II. p. 375. Journal de barreau. 1809. P. II. p. 294. Anderer Meynung

½ war der Appellhof zu Agen in DeEVERS Journal. An XIV. Suppl. p. 135.

½ Blanchard zu Marzvirrn Th. II. S. 477. Gonner Archiv. B. lll. S.

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2)