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seiner fortzusetzen. Die Art. 820. 882 und 1053 sind ebenwohl als mittelbare Folgen der obigen Sätze zu betrachten.
Verschiedene Gattungen der Ver-
bindlichkeiten.
ErTster Abschnitt. Bedingte Verbindlichkeiten.
Von der Bedingung im allgemeinen und deren ver-
schiedenen Gattungen.
Da in Ansehung der in diesem F. vorgetra- genen Grundsätze ungefähr das nemliche, nur in noch ausgedehnterem Umfange, gilt, was bey dem VIIten Abschn. des vorigen Capitels erinnert worden, so wird es hier nur einer ganz gedräng- ten Uebersicht des Inhalts bedürfen, welcher dann nur noch einige besondere auf einzelne Sätze sich beꝛiehende Bemerkungen eingemischt werden Sollen.
Ganz dem G. R. und der Natur der Sache gemäs bestimmen die Art. 1166 bis 1170, was Ur Thl. C eine


