5 30 8
den, Satzes: Fterpretatio contra eum fuciendu,
ui clurtus Iohu debuiet(m).
Art. 1165.
So allgemein auch die Ausdrücke seyn mögen, in denen ein Vertrag abgefalst wurde, so begreift er dennoch nur diejenigen Gegen- stände, wovon es klar ist, dafs die Parteien darüber zu contrahiren die Absicht gehabt haben.
Art. 116%.
Hat man in einem Contract zur Erläute- rung der Verbindlichkeit einen Fall aus- gedrückt, so wird nicht dakür gehalten, dals hierdurch die den Rechten gemäſse Ause dehnung derselben auf nicht ausgedrückte Fälle hätte beschrankt werden sollen.[L. 31. D. de reg. jur
Sechster Abschnttt Wirkung der Verträge in Betreff eines Dritten.
Bekarnr“ aus dem 6. B.() 18t zwar der
allgemeine Grundsat?z:
daſs
m) Oder wie ihn Hr. Thibaut(I, 55.) ausdriickt: der Sinn ist vorzuziehen, welcher dem Verlieren- den am wenigsten nachtheilig ist. ck. Code civil suivi de l'exposé V, 219.
*) L. 10. D. de jurejurando.


