Teil eines Werkes 
Zweiter Band (1810)
Entstehung
Seite
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den, Satzes: Fterpretatio contra eum fuciendu,

ui clurtus Iohu debuiet(m).

Art. 1165.

So allgemein auch die Ausdrücke seyn mögen, in denen ein Vertrag abgefalst wurde, so begreift er dennoch nur diejenigen Gegen- stände, wovon es klar ist, dafs die Parteien darüber zu contrahiren die Absicht gehabt haben.

Art. 116%.

Hat man in einem Contract zur Erläute- rung der Verbindlichkeit einen Fall aus- gedrückt, so wird nicht dakür gehalten, dals hierdurch die den Rechten gemäſse Ause dehnung derselben auf nicht ausgedrückte Fälle hätte beschrankt werden sollen.[L. 31. D. de reg. jur

Sechster Abschnttt Wirkung der Verträge in Betreff eines Dritten.

Bekarnr aus dem 6. B.() 18t zwar der

allgemeine Grundsat?z:

daſs

m) Oder wie ihn Hr. Thibaut(I, 55.) ausdriickt: der Sinn ist vorzuziehen, welcher dem Verlieren- den am wenigsten nachtheilig ist. ck. Code civil suivi de l'exposé V, 219.

*) L. 10. D. de jurejurando.