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Wirkung der Verbindlichkeiten.
ErTster Abschnitt.
Allgemeine Verfügungen.
Neben einigen, schon naturrechtlichen„ Sä- tzen über die Verbindungskraft, den Widerruf und die Erfüllung der Vertrãge: Art. 1134, wird hier das für die Anwendung miſsliche(i) Prin- cip vorgetragen.
dals ein Vertrag nicht nur zu demjenigen verpflichte, was darin ausgedrückt wurde, sondern auch zu alle dem, was Billig- Keit, Gewohnheit und Gesetze aus der Natur der Verbindlichkcit folgern las- 5.
Zwei-
0) Observations P. I. Amiens p. 11. III. Lyon P. 93. Selbst der Staatsrath Lacuce bemerkte:„ que cet article peut entrainer de graves inconvénients.“ Man antwortete ihm aber, daſs dadurch den Ver-
trägen nichts zugesetzt, sondern nur deren Ausle⸗ gung erleichtert werde: Jouanneau II, 259. IIr Thl. B


