496 11I. Buch. VII. Tit. Von dem Rieth⸗Contraete.
Art. 1823.„Dem Paͤchter gehört aller Nutzen, ſo
„lange ſein Pacht⸗Contract dauert, in ſo ſern nicht das „Gegentheil ausbedungen worden iſt.«
fordern gehabt habe.„
dieſer Tare bleibt der Verpachter Eigenthümer des Viehes; da⸗
gegen die Vernghrung des Werthes deſſelben dem Paͤchter zugehört.
Kann der Verpachter, wenn er übrigens hinlängliche Sicher⸗ heit hat, wenn er keinen Pacht⸗Rückſtand zu fordern hat, und der Pächter nicht inſolvent iſt, die Glaͤubiger des letztern ver⸗ hindern, Vieh, welches zur Verpaͤchtung gehoͤrt, in Beſchlag zu nehmen, und verkaufen zu laſſen? Dieſe Frage kam in folgendem Falle beym Caſſations⸗Hofe vor.
Herr Debar hatte den Hru. Lheritier, Vater und Sohn, ein Gut verpachtet, worauf ſich ein Viehſtand befand, der für 4,577 Fr. 50 Cent. geſchaͤtzt war, und den die Päͤchter ſich ſolidariſch verpflichtet hatten, ihm beym Ende der Pachtung nach die ſer Taxe in Natur zurück zu geben. Zu mehrerer Sicher⸗ heit dieſer Verbiudlichkeit ſo wohl als der zu zahlenden Pacht hatte Lheritier, Sohn, mehrere ihm eigenthümlich zugehörige Immobllien jur Hypothek geſtellt. Während der Pachieit ließ Dechizelles, der an den Pächtern Lheritier zu fordern hatte, fünf ehn Kuͤhe, die zum verpachteten Viehſtande gehörten, in Beſchlag nehmen. Debar widerſetzte ſich dem Ver⸗ kaufe dieſer Kuͤhe; und als ſie deſſen ungeachtet verkauft wur⸗ den, belegte er den Kaufpreis mit Arreſt, den er zur Sicherheit des künftig zu verfallenden Pachtgeldes,(denn nur das laufende Jahr hatte er zu fordern) und der Zurückerſtattung ſeines Vieh⸗ ſta ides beym Ende der Pachtung in Empfang nehmen wollte. In erſter Inſtanz wurde die Oppoſition des Hrn. Debar aufgehoben, und der Appellations⸗Hof von Bourges beſtaͤtigte die⸗ ſei urtheil, weil a) der Pächter eines eiſernen Viehſtandes des Rechtes aicht beraubt iſt, einige Theile davon während ſeines Genuſſes zu ſeinen Handels⸗Pperationen zu verwenden,
ſo lange der Haupt⸗Viehſtand dadurch nicht ſo verhußert wird,
daß das Intereſſe des Verpachters dabey Gefahr läuft; weil b) in vorliegendem Falle der Viehſtand engefähr vollſtändig w ar; weil e) die von Lheritier Sohn geſtellte Hypothek das Intereſſe des Verpachters hinlänglich ſicher ſtelle, und endlich d) Debar zur Zeit der eingelegten Oppoſition keinen Pacht⸗Ruͤckſtand zu Debar wendete ſich nun an den Caſſa⸗


