Teil eines Werkes 
Dritter Band (1808)
Entstehung
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4 Kl. Buch. III. Tit. Von Contracten und Verbindlichkeiten.

ten, und der natuͤrlichen Billigkeit gemäß in ihren Schutz nahmen, und mit ihrer Gewalt umgaben; hiehin gehörte das Constitutum, die Hypothek, die Verbindlichkeit, die aus einem Eide, aus einem Peculium, ex in rem verso entſteht.(S. den F. 2. Inst. de obligat., und den F. 3, u⸗ f. Inst. de jure natur.)

Ich habe wohl nicht nöthig zu ſagen, daß unſere Gebräuche die Eintheilung der Verbindlichkeiten im eigentlichen Sinne nicht kennen; ſelbſt zur Zeit Juſtinians war ſie ſchon abge⸗ ſhhafft; unter ſeiner Regierung machte nehmlich das geſammte Volk keine Geſetze mehr, ſo wie die Plebeyer keine Plebiscite mehr machten; eben ſo war der Senat nur noch ein Juſtitz⸗ Hof, und wenn ſich auch ſchon zuweilen der Fürſt dorthin verfuͤgte, um Geſetze in Vorſchlag zu bringen, ſo war doch ſein Wille immer die Vorſchrift, die befolgt werden mußte⸗ Daher kommt es dann auch, daß man ohne Unterſchied in den Rechtsbuͤchern entweder die Rede des Kaiſers, er ora- tione divi Marci etc., oder das darauf erlaſſene Senatus⸗ Conſultum anfuͤhrt. Den Rechtsgelehrten blieb nur das mora⸗ liſche Anſehen übrig, das ihnen ihre Rechtſchaffenheit und ihre Kenntniſſe verliehen; die Richter endlich waren verbur den, nach der Vorſchrift der Geſetze zu urtheilen, und die geſetzgebende Gewalt lag ganz in den Händen des Fürſten; cum lege regid populus ei et in eum omne imperium suum

et potestatem transtulerit. F. 6. Inst. de jure natur.

Alle Verbindlichkeiten entſpringen entweder aus Contrac ten, oder Quaſi⸗Contracten, oder aus Delicten,(Verge⸗ hungen) oder Quaſi⸗Delicten. F. 2. Inst. de obligat.

Nach dem gewöhnlichen Sprach-Gebrauche, bedient man ſich der Worte: Contrecte, Conventionen und Vertraͤge ohne allen Unterſchied; in der Rechtsſprache aber muß man das, was man pactum nudum nannte, wohl von Contrac⸗ ten, und verbindlichen Cenventionen unterſcheiden; und um dieſen Unterſchied wohl zu verſtehen, muß man etwas tiefer in die Sache hineingehen.