Vornrede⸗ 7
weil es ſchwere Fragen giebt, worüber ſich das Für und Wider mit faſt gleich unwiderſtehlichen Gründen vertheidigen läßt: weil der Geiſt, ſo bald eine Schwierigkeit einen ſtar⸗ ken Eindruck auf ihn macht, leicht auf eine andere fällt, weil endlich unſere Einſichten zu eingeſchränkt ſind, um alle Theile eines großen Werkes auf den nehmlichen Grad von Vollkommenheit bringen zu können.
Auf dieſe wenigen Artikel, die noch einer Verbeſſerung fähig ſcheinen können, habe ich aufmerkſam gemacht, und meine Bemerkungen darüber müſſen nur als Zweifel angeſe⸗ hen werden, die ich dem künftigen Geſetzgeber vorlege; ich hätte ſogar gewartet, bis die Zeit ſie gerechtfertigt hätte, wenn ich in einem Alter von vier und ſechszig Jahren nicht befürchten müßte, daß dieſe Zeit für mich nicht eintreten werde, und wenn ich nicht jetzt, da ich die Discuſſivnen, denen ich beyzuwohnen die Ehre hatte, noch friſch im Ge⸗ dächtniſſe habe, mich gedrungen gefühlt hätte, die wahr— ſcheinlichen Wirkungen ihres Reſultates mit jenen zu ver⸗ gleichen, die ſch durch ein mein ganzes Leben hindurch fort— geſetztes Studium in den Stand geſetzt worden bin, den vor⸗ hergehenden Geſetzen beyzulegen.
Hier folgen die Nahmen der Staats⸗Röthe, die am Civil⸗Geſetzbuche gearbeitet haben⸗
Geſetzgebungs⸗Seection. Regnier, jetzt Groß⸗Richter, Berlier, Emmeri, Real, Thibaudeau, Wursire, erſter Präſident des Caſſa⸗ tions⸗Hofes, Galli, Treillard.


