D. Zweck des Verbal⸗Prozeſſes,*) der über die Discuſ⸗ ſion des Geſetzbuches Napoleons geführt wurde, war, über jeden Artikel den kurzen Inhalt der Bemerkungen, die er ver⸗ anlaßt hatte, und die Entſcheidungs⸗Gründe des Staats⸗ Rathes darzuſtellen; der Ausführung dieſes Planes war Herr Locrs ganz gewachſen; nur Schade, daß faſt unver⸗ meidliche Schwierigkeiten ihn daran hinderten. Bald ward die Discuſſion eines Titels durch jene eines andern, der dringender war, unterbrochen: bald beſchloß der Rath, unzufrieden mit irgend einem Grundſatze, daß eine Reihe von Artikeln von neuem abgefaßt werden ſollte, und in der Zwi⸗ ſchenzeit beſchäftigte man ſich mit einem andern Gegenſtan⸗ de; was noch mehr iſt, zuweilen waren neue Bemerkungen Schuld daran, daß man dasjenige, was ſchon beſchloſſen
*) Proces-Verbal heißt eine von einem Juſtitz⸗oder Polizey⸗Beamten aufgeſetzte Beſchreibung irgend eines Vorfalls nach der münd⸗ lichen Ausſage derjenigen, die Zeugen dabey waren, daher auch das Beywort: Verbal entſtanden ſeyn mag. Der Ge⸗ brauch hat die Bedeutung dieſes Wortes erweitert, und nun verſteht man darunter jeden ſchriftlichen Aufſatz, den Perſonen, die in einem öffentlichen Amte ſtehen, über dasjenige abfaſſen, was in ihre Amts⸗Verrichtungen einſchlägt, über dasjenige, was ſich unter ihren Augen zuträgt, oder auch über Erklärun⸗ gen und Anzeigen, die ihnen von andern gemacht werden. Nicht alle Acte heißen aber deßwegen Verbal⸗Prozeſſe. Verbali⸗ ſiren heißt einen Verbal⸗Prozeß abfaſſen.
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