Teil eines Werkes 
Vierter Band (1812) Kurze Darstellung der Napoleonischen Civil-Gesetzgebung in Beziehung auf die Rezeption des Code Napoléon in teutschen Landen 1809
Entstehung
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r0 die Einführung des Code Napolson und die nöthi⸗ gen Modifikationen entwerfen zu laſſen. Von den Arbeiten dieſer Kommiſſion kann bis jetzt noch nichts bekannt ſeyn.

Fortdauernder Iſolirungsgeiſt in Leutſchland und

Mangel an Einheit auch in der Rezeption

oes GCode Napoléon. Wunſchzur nähern Vereinigung.

Der erſte Blick auf dasjenige, was für die Ein⸗ fübrung des Code Napoléon bis jetzt in den teut⸗ ſchen Landen geſchehen iſt, zeigt aber leider! ſchon hnlänglich, daß der leidige Iſolirungsgeiſt durch die Konföderationsakte aus unſerm Vaterlande keines⸗ wegs verdrängt, ſondern im Fache der neuen Civil⸗ Geſetzgebung ſchon wieder vorherrſchend iſt. Wenn ich mit ſo vielen teutſchen patriotiſchen Rechtsgelehr⸗ ten den Wunſch theile, daß Teutſchland durch eine neue Geſetzgebung erfrenet werden möge, ſo iſt dieſer Wunſch doch mit der Bedingung verbunden, daß auch eine und dieſelbe Geſetzgebung die teutſchen Völ⸗ ker vereinigen möge. Ich finde daher meinen gerin⸗ gen Einſichten nach bei Rezeption des Code Napo- léon mit mancherlei und ungleichartigen Modifika⸗ tionen im Grunde nicht viel mehr, als eine neue mo⸗ derniſirte Ausgabe unſerer mancherlei Landes⸗und Lokalſtatute. Soll die Rezeption des Code Napo- léon zur Gleichförmigkeit der Geſetzgebung in den konföderirten Landen führen, ſo müßten die für uns

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