Teil eines Werkes 
Vierter Band (1812) Kurze Darstellung der Napoleonischen Civil-Gesetzgebung in Beziehung auf die Rezeption des Code Napoléon in teutschen Landen 1809
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theile gewähren, und daher unotgreiſich nicht an⸗ zurathen ſeyn.

Vergleichende Darſtellung der zeitherigen Rezep⸗ tionsarten des Code Napoléon in teutſchen Landen.

Ebe ich meine unvorgreifliche Gedanken über den vorliegenden Gegenſtand weiter zu entwickeln wage, werde ich eine kurze Ueberſicht deſſen vorlegen, was in dieſem Betreffe in den Staaten des rheiniſchen Vundes bis jetzt geſchehen iſt, weil dieſe Notitzen zum endlichen Reſultate nöthig ſeyn dürften.

Ganz, und ohne Modifikationen, iſt der Code Napoléon bereits im Königreiche Weſtphalen und dem Herzogthum Aremberg wirklich eingeführt, auch im Großherzogthum Berg ohne Modifikationen der Einführung nahe, mit Modifikationen aber für das Königreich Bayern und Großherzogthum Baden zur Einführung beſtimmt.

Ferner hahen ſich, nebſt Eurer Hoheit, für vi Rezeption nach und nach erklärt: Anhalt⸗Cöthen, Heſſen und Naſſau.

Eeine kurze Ueberſicht der Rezeptionsformen dürf⸗ te die Beurtheilung erleichtern.

Weſtphalen. Das Königreich Weſtphalen erhielte das Ke