* Napoléon Beſtimmungen im Perſonenrechte, welche uns bis jetzt entweder ganz mangelten, oder einer nachtheiligen Willkühr ohne poſitive Beſtimmungen überlaſſen waren!
Bei der Rezeption des Code Napoléon dürfte daher wohl der erſte Grundſatz ſeyn:
„daß der Code Napoléon als Univerſalgeſetz
„anfgenommen, durch denſelben alle Partiku⸗
„largeſetze(Statute) in jenen Fällen, welche „ihre Entſcheidung dort finden, aufgehoben „werden, daß aber, da der Code Napoléon zeine generelle Geſetzgebung nicht enthalte, die „übrige zeitherige Geſetzgebung für die nicht „entſchiedenen Fälle proviſoriſch ſtehen bleiben, „oder für dieſe, wenn ſolche mit dem neuen „Geſetzbuche im Widerſpruch ſtehen ſollte, eine „neue Norm gegeben werden müſſe.“ Dieſe Art von Rezeption dürfte für uns Teutſche die unſchädlichſte ſeyn, weil hiedurch die Gefahr einer partiellen Rechtswillkühr, die die Unterdrückung aller alten Geſetze mit dem Code Napoléson veranlaſſen könnte, vorgebeugt wird. Der Code Napoléon enthält Entſcheidungen zwar für den größten Theil der legislativen Gegenſtände, berühret aber doch manche Gegenſtände gar nicht.
Der Code Napoléon bindet den Richter in den dücken ſeiner mangelnden Entſcheidung in der Regel an kein Statut oder Gewohnheitsrecht, ſondern läßt der Individualität ſeiner Anſichten den Vorzug über


