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son commune des Pfarrers als officier de I'état civil, und hiernach waͤren Art. 63, 64 und 75 an⸗ zuwenden.
Bei Art. 75 hätte blos die Inſtruction zu be⸗ merken, daß der officier de'état civil in der Kirche die Trauung als Pfarrer verrichtet, und daß dieſe Trauung die Kraft derjenigen habe, welche Art. 75 vorſchreibt.
Die Inſtruction koͤnnte dem Beamten auflegen, bei oder nach der Berichtigung der policeilichen Erfor⸗ derniſſe der Ehe dem neuen Ehepaar das 6te Kapitel des rſten Titels vorzuleſen und zu erklaͤren.
VII. Maison de correction. Unſere Zucht⸗ haͤuſer ſind keine Beſſerungshaͤuſer. Sie verfehlen den Zweck, welchen ihr Rame ausſpricht. Mag immerhin, wie bisher, unter der niederen Volksklaſſe der Ehebruch der Frau mit temporarer Zuchthausſtra⸗ fe belegt werden. Unter hoͤhern Ständen iſt die Strafe durchaus unanwendbar, hier fuͤhlt man ſchon in Frankreich den Abgang der Kloͤſter. Der Maison de Correotion der Artikel 293 und Zog weiß ich in der That nichts zu ſubſtituiren. Zum Gluͤck bedin⸗ gen beide Artikel die Verurtheilung der Frau durch die Requisition des Ministere public. Es wird daher in jedem einzelnen Fall dem Ermeſſen des letz⸗ tern anheim gegeben werden muͤſſen, ob und wie die Strafe anzuwenden, vorzuͤglich welche Strafanſtalt mit oder ohne Mitwirkung des Staats auszumitteln ſey. VII. Notaire. Der vormals durch die Macht⸗ vollkommenheit des deutſchen Kaiſers ereirte deutſche Rotar kann den franzoͤſiſchen Rotar nicht erſetzen.
Zwar beuckunden beide Thatſachen, und geben der Willensaͤußerung der Buͤrger Glaubwuͤrdigkeit. Aber die Wirkungen ſind durchaus verſchieden.
Der deutſche Notar iſt oͤffentlicher Zeuge, wei⸗ ter nichts. Er iſt fur alle von ihm ertheilte Zeugniſſe


