Teil eines Werkes 
Zweiter Band (1811)
Entstehung
Seite
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lieneiferſucht. Gewiß eine würkſamere Vorſorge als die periodiſche Aufſicht eines entfernten kaltſinni⸗ gen, mit Geſchäften überladenen Pupillencollegi⸗ ums.

c) Die Haupt⸗ und Gegenvormundſchaften des franzöſiſchen Rechts ſteht unter der Obervormund⸗ ſchaft des Familienraths. Es iſt mithin bei der franzöſiſchen Vormundſchaft eine beſtändige Auf⸗ ſicht und Oberaufſicht organiſirt. Wo beide ihre Pflicht erfüllen, iſt eine Caution überflüſſig, oder wenigſtens der Fall, daß der durch den Vormund gefährdete Pupill aus der Caution entſchädigt wer⸗ den müßte, kaum denkbar. Der Vormund muß ja gleich nach der Antretung ſeiner Function ein Inven⸗ tarium errichten. Er muß es im Beyſeyn des kon⸗ trollirenden Vormundes von einem Rotär aufnehmen laſſen; er muß es dem Familienratb vorlegen; er muß nach der Verfügung deſſelben die beweglichen Güter verkaufen, und ſicher und auf Zinſen anlegen, und davurch in unbewegliches Vermögen verwandeln, wel⸗ ches wieder ohne Zuziehung des Familienraths nicht veräuſſert werden kann. Jede Veräuſſerung und jede Ausgabe erfolgt unter den Augen des kontrolli⸗ renden Vormunds, und kann weder ihm, noch dem Familienrath verborgen bleiben. Wie wäre es bier⸗ nach dem Vormund möglich, insgeheim nachläſſig oder treulos zu ſeyn?

d) Endlich wird auch noch der Schutzbedürftige