Teil eines Werkes 
Erster Band (1811)
Entstehung
Seite
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1. Es würde dadurch proviſoriſch ein Zuſtand totaler Rechtsunſicherheit bervorgebracht werden.

Unverkennbar ſeufzte Deutſchland bis zum Jahr 1806 unter einer unvollkommenen buntſchek⸗ kigten, aus mancherley fremdartigen Beſtand⸗ theilen zuſammengeſezten Geſezgebung und un⸗ ter den Geiſeln einer langſamen Rechtspflege.

Eine Reform derſelben war der laut gewor⸗ dene Wunſch des edlern Theils der Ration.

Die Forſchungen der Wiſſenſchaft und der Philoſophie hatten dieſe Reform längſt vorbe⸗ reitet.

Sie war nicht von der Reichsgeſezge⸗ bung ſondern von mebreren Territorialgeſez⸗ gebungen zu hoffen. Doch war bis leztere geſchaffen und promulgirt wurden der Zu⸗ ſtand des Privatlebens in Beziehung auß recht⸗ liche Verhältniſſe keineswegs unglüklich.

Jeder Unterthan kannte ſeine Rechte, ih⸗ re Ausdehnung und ihre Schranken. Er konnte ſeine Erwerbungen bey Verträgen, eröfneten Erbſchaften, Bürgſchaften⸗ Concurſen u. ſ. w. mit großer Wahrſcheinlichkeit, meiſtens mit völ⸗ liger Gewisheit im voraus berechnen. Zutrauen und Sicherheit belebte das Verkehr des täglichen Lebens.