I.
Ueber die Schwierigkeiten und Gefahren der uͤbereilten und unvorbereiteten Einfuͤhrung des Koder Napoleon in den Staaten des Rheinbundes.
Jn Frankreich war der Koder Rapoleon Be⸗ dürfniß und Wohlthat.
Kein Staat in Eurdpa fand ſich in Anſe⸗ bung ſeiner Civilgeſezgebung in einer tiefern A⸗ narchie.
Es herrſchten zwey Hauptſyſteme— das geſchriebene und das Gewohnheitsrecht,(droit écrit, droit coutumier). Unter jenem ver⸗ ſtand man das römiſche Recht, wie es ſich in der Meinung der Rechtsgelehrten und in der Anwendungsart der Tribunäle ausgebildet hat⸗ te— unter dieſem das Gewohnheitsrecht ein⸗ zelner Provinzen.
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