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Bemerkungen über den Codex Napoleon in Rücksicht auf dessen Einführung in den Staaten des Rheinbundes / von C.U.D. Freiherrn von Eggers, Oberprocüreur der Herzogthümer Schleswig und Holstein, Ritter vom Dannebrog
Entstehung
Seite
166
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Zwanzigſter Titel.

Von der Veriahrunz.

2232. Artikel.

Auch bloß willkuͤhrliche Handlungen koͤnnen eine Verjaͤhrung begruͤnden, wenn ſie unternom⸗ men werden mit der Ueberzeugung der Befugniß, ſie auch gegen Widerſpruch zu behaupten: auf gleiche Weiſe wird die gegenuͤber ſiehende 6 Pflicht ſie zu dulden verjaͤhrt.

2262. Artikel.

Die dreißigjaͤhrige Verjaͤhrung ſoll nach der . Abſicht des Geſetzgebers dennoch wohl nicht Statt finden in Anſehung ſolcher Gegenſtaͤnde, welche uͤberall nicht verjaͤhrt werden konnen nach Art. 2236, 2237 von dem, der den Beſitz