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Neunzehnter Titel.
Von der Auspfaͤndung.
2212. Artikel.
Wenn der Richter die Auspfaͤndung ver⸗ ſchiebt, wegen der dem Glaͤubiger angebotenen Delegation der freien Einkuͤnfte eines Jahrs, ſo muß er zugleich dafuͤr ſorgen, daß dem Glaͤubiger die noͤthige Sicherheit fuͤr dieſe Einkuͤnfte geſtellet werde.
S.


