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Bemerkungen über den Codex Napoleon in Rücksicht auf dessen Einführung in den Staaten des Rheinbundes / von C.U.D. Freiherrn von Eggers, Oberprocüreur der Herzogthümer Schleswig und Holstein, Ritter vom Dannebrog
Entstehung
Seite
162
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162 an deſſen Stelle aufgenommenen ein gleiches Recht wieder einraͤumen, ohne den ſpaͤtern Glaͤubigern zu nahe zu treten, weil nach den an

dieſe ausgeſtellten Verſchreibungen jene Prioritaͤt

immer vorgeht. Dieſe fuͤr den Credit uͤberaus

wohlthaͤtige Veranſtaltung moͤchte mit Erfolg aufzunehmen ſeyn.

arém rriren

Die Reduction, deren dieſer Titel er⸗ waͤhnt, wuͤrde nur Statt finden koͤnnen in An⸗

ſehung der Glaͤubiger, die gegenwaͤrtig mit

dem Recht beguͤnſtigt waͤren, die Eintragung auf alle zukuͤnftige Güter zu begehren. In An⸗ ſehung derer, die kuͤnftig eine ſolche Verſccherung von dem Schuldner erhielten, wuͤrde keine Re⸗

duction zulaͤſſig ſeyn, weil die Ausſtellung der