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Bemerkungen über den Codex Napoleon in Rücksicht auf dessen Einführung in den Staaten des Rheinbundes / von C.U.D. Freiherrn von Eggers, Oberprocüreur der Herzogthümer Schleswig und Holstein, Ritter vom Dannebrog
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enthalten dann die Umſtaͤnde, deren dieſer Ar⸗ tikel erwaͤhnt, und in dem Belege⸗Protocoll

findet man die weitere Auskunft.

2154. Artikel.

Die Erneuerung der Eintragung von zehn zu zehn Jahren ſcheint uͤberfluͤſſig, wenn die Hypotheken⸗Buͤcher nach Grundſtuͤcken, in ge⸗ hoͤriger Ordnung gefuͤhrt werden: ſie mochte auch höchſt bedenklich ſeyn in Anſehung der Gewißheit erworbener Rechte und zu ſchlimmen Rechtshaͤndeln Anlaß geben.

Der Hypotheken, die auf eine beſtimmte Prioritaͤt lauten, iſt hier nicht erwaͤhnt. Ver⸗ moöge eines ſolchen Rechts kann der Schuld⸗ ner, wenn er den Poſten bezahlt hat, einem

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