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Bemerkungen über den Codex Napoleon in Rücksicht auf dessen Einführung in den Staaten des Rheinbundes / von C.U.D. Freiherrn von Eggers, Oberprocüreur der Herzogthümer Schleswig und Holstein, Ritter vom Dannebrog
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2128. Artikel. Ein im Auslande geſchloſſener Contract

koͤnnte doch wohl eine Hypothek auf die Gä⸗ 1 ter in Frankreich geben, wenn der Contract 3 den Formen des Franzöſiſchen Rechts gemäß waͤre, oder bei der Eintragung in die Hypo⸗ 1 thekenbuͤcher darnach abgeaͤndert wuͤrde. Es ſcheint kein hinlaͤnglicher Grund zu ſeyn, unter

dieſer Modification den Franzoſen, die ſich im Auslande befinden, das Recht zu benehmen,

uͤber ihr Vermögen vortheilhafte, wenigſtens minder laͤſtige Verfuͤgungen zu treffen⸗

2130. Artikel. Die Einwilligung des Schuldners, jedes ſeiner zukunftigen Guͤter, wie er ſie erwerben

6 wird, mit der Hypothet zu belaſten, gibt kein hypothekariſches Recht, weil es noch an i i einem Gegenſtand der Eintragung fehlt, ſon⸗

dern nur eine perſonliche Klage um die Ein⸗

tragung zu ſeiner Zeit zu bewirken⸗