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20o06. Artikel.
Man koͤnnte doch in verwickelten und weit⸗ laͤuftigen Geſchaͤften mehrere Bevollmaͤchtigte conſtituiren, beſonders wenn wegen des Ge⸗ ſchaͤfts an mehreren Orten verſchiedene Hand⸗ lungen vorzunehmen waͤren.
Vierzehnter Titel.
Von der Buͤrgſchaft.
2032. Artikel.
Wenn die Buͤrgſchaft auf die Weiſe einge⸗ gangen iſt, daß ſie aufgeſagt werden kann, ſo iſt der Buͤrge nicht befugt, gegen den Haupt⸗ ſchuldner auf Entſchaͤdigung oder vielmehr Si⸗


