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Bemerkungen über den Codex Napoleon in Rücksicht auf dessen Einführung in den Staaten des Rheinbundes / von C.U.D. Freiherrn von Eggers, Oberprocüreur der Herzogthümer Schleswig und Holstein, Ritter vom Dannebrog
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Seite
148
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Dreizehnter Titel. Von der Vollmacht.

1992. Artikel.

Doch iſt die Verantwortlichkeit mit weni⸗ ger Strenge auf den anzuwenden, der die Vollmacht unentgeltlich zbernom⸗ men hat, als auf denjenigen, der da⸗

fuͤr einen Lohn erhielt.

Dieſe Verfugung ſcheint billig: ſie iſt es aber im Grunde nicht. Das Honorar ſteht in keiner Verbindung mit der Wichtigkeit des Ge⸗ ſchaͤfts; tauſend Gruͤnde koͤnnen den Bevollmaͤch⸗ tigten beſtimmen, keinen Lohn anzunehmen, ohne daß er deswegen zu minderer Sorgfalt ver⸗

pflichtet ſey.