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Bemerkungen über den Codex Napoleon in Rücksicht auf dessen Einführung in den Staaten des Rheinbundes / von C.U.D. Freiherrn von Eggers, Oberprocüreur der Herzogthümer Schleswig und Holstein, Ritter vom Dannebrog
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r976. Artikel.

Die Leibrente iſt zwar nicht der Klage zur Auflöſung wegen Verletzung in dem Sinn un⸗ terworfen, wie der Kauf⸗Contract: inzwiſchen laͤßt ſich doch eine Vervortheilung denken, wel⸗ che entweder die Klage auf die Aufloͤſung oder auf die Praͤſtation des Intereſſe begruͤnden wuͤrde. Vom Betrug iſt nicht einmal die Rede: dieſer macht alle Vertraͤge unguͤltig.