———
140 muß dieſer Abſchnitt bei der Einfuͤhrung des Coder in Deutſchland nothwendig umgearbeitet werden.
1782— 1786. Artikel.
Dieſer Abſchnitt moͤchte ebenfalls einer groͤ⸗ ßern Ausfuͤhrlichkeit beduͤrfen. Man vergleiche ihn nur mit der Ausführung deſſelben Gegen⸗ ſtandes in dem Preußiſchen Geſetbuch. Auch iſt der Unterſchied der Bearbeitung einzelner Gegenſtaͤnde in dem Coder ſelbſt auffallend.
1801. Artikel.
Angemeſſener moͤchte es ſeyn, die verſchie⸗ denen Arten der Viehzucht hier nicht aufzuzaͤh⸗ len, weil die Aufzaͤhlung doch nicht vollſtaͤn⸗ dig iſt. Unter andern fehlt hier ganz die in Niederſachſen ſehr bekannte Hollaͤnderei⸗Pacht, nach welcher der Berpachter das Eigenthum behaͤlt, und die Fuͤtterung gibt, der Pächter


