Druckschrift 
Bemerkungen über den Codex Napoleon in Rücksicht auf dessen Einführung in den Staaten des Rheinbundes / von C.U.D. Freiherrn von Eggers, Oberprocüreur der Herzogthümer Schleswig und Holstein, Ritter vom Dannebrog
Entstehung
Seite
139
Einzelbild herunterladen

139 ten, wenn die Parteien nicht gehorig uberlegen, was ſie thun.

Die beſondern Bedingungen, welche bei den auf ſehr verſchiedene Art ausgethanen Erb⸗ pachts⸗ und Emphyteutiſchen Guͤtern in Deutſchland eintreten, beduͤrfen ebenfalls einer genaueren geſetzlichen Beſtimmung. Man kann bei der Einfuͤhrung des Coder Napoleon nicht alle dieſe Vereinbarungen ſtillſchweigend abſchaf⸗ fen wollen; dann wird es deſto nothwendiger, allgemeine Vorſchriften daruͤber zu ertheilen, je groͤßer die Verſchiedenheit war, die bisher dabei Statt hatte.

1780. 1781. Artikel.

Wenn die Vorſchriften, welche das Verhaͤlt⸗ niß der Dienſtboten betreffen, nicht etwa einer beſondern Geſindeordnung uͤberlaſſen bleiben, ſo