Druckschrift 
Bemerkungen über den Codex Napoleon in Rücksicht auf dessen Einführung in den Staaten des Rheinbundes / von C.U.D. Freiherrn von Eggers, Oberprocüreur der Herzogthümer Schleswig und Holstein, Ritter vom Dannebrog
Entstehung
Seite
137
Einzelbild herunterladen

137

—

N Sirel.

Von dem Mieth⸗Contract.

1714. Artikel.

Daraus, daß bei der Vermiethung und Verpachtung ausdruͤcklich die muͤndliche Verein⸗ zugelaſſen iſt, ſcheint zu folgen, daß dieß

i Kauf und Tauſch nicht Statt finden ſolle, weil bei dieſen der muͤndlichen Verabredung nicht etwaͤhnt iſt. Eine Beſtimmung uͤber bdieſen Ge⸗ genſtand ſcheint alſo weſentlich nothwendig.

Muͤndliche Mieth⸗Contracte duͤrften nicht rathſam ſeyn. Bei dieſem Verhaͤlt iß treten zu viele Colliſtonen ein, zu viele unſichere Ver⸗ pflichtungen, um nicht eine groͤßere Gewißheit durch ſchriftliche Erklaͤrungen wuͤnſchenswerth zu machen.

—