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Bemerkungen über den Codex Napoleon in Rücksicht auf dessen Einführung in den Staaten des Rheinbundes / von C.U.D. Freiherrn von Eggers, Oberprocüreur der Herzogthümer Schleswig und Holstein, Ritter vom Dannebrog
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jenes Rechts nicht entſpricht.

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ſchaft. Wahrſcheinlich ſoll ſich das Verbot nur auf den erſten Grad der Schwaͤgerſchaft er⸗ ſtrecken: allein die Anwendung des Geſetzes auf die entfernteren Grade iſt in Deutſchland ſo ſehr allgemeine Sitte geweſen, daß ihre Aufhebung einer geſetzlichen Beſtimmung bedarf.

163. Artikel.

Der groͤßeren Beſtimmtheit des Geſetzes duͤrfte es angemeſſen ſeyn, ausdruͤcklich vorzu⸗

ſchreiben, daß ſich das Verbot auf alle Verhaͤlt⸗

niſſe erſtrecke, wo der respectus parentelae eintritt.

174. Artikel.

Die Ausdehnung des Rechts der Einwilli⸗ gung in die Ehe auf die Seitenverwandten iſt eine Erſchwerung der Ehen, die, nach den vor⸗ ſtehenden Bemerkungen, dem eigentlichen Grund