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Bemerkungen über den Codex Napoleon in Rücksicht auf dessen Einführung in den Staaten des Rheinbundes / von C.U.D. Freiherrn von Eggers, Oberprocüreur der Herzogthümer Schleswig und Holstein, Ritter vom Dannebrog
Entstehung
Seite
43
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Vierter Titel.

Von den Abwe ſenden

r25. Aktikel.

Diejenigen, welche die Guͤter des Abweſen⸗ den verwalten, haben alle Gerechtſame und Pflich⸗ ten, die einem Verwalter fremder Guͤter uͤber⸗ haupt zukommen. Darnach iſt auch die Rech⸗ nung zu beurtheilen, welche ſie ablegen muͤſſen.

485 rtitel.

Es verſteht ſich wohl von ſelbſt, daß der zu erſtattende Theil der Einkuͤnfte nur von den reinen Einkuͤnften, nach Abzug der Koſten und Schaͤden genommen werde.

ra8. Artikel.

Die Ausnahme, die der 2126. Artikel bil⸗ lig in Anſehung der Verpfaͤndung macht, waͤre hier gleich anzuführen.