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Bemerkungen über den Codex Napoleon in Rücksicht auf dessen Einführung in den Staaten des Rheinbundes / von C.U.D. Freiherrn von Eggers, Oberprocüreur der Herzogthümer Schleswig und Holstein, Ritter vom Dannebrog
Entstehung
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Welche von mehreren Niederlaſſungen die Hauptniederlaſſung ſey, kann oft zweifelhaft werden. Ein Kaufmann, der zugleich ein gro⸗ ßes Landgut beſitzt, haͤlt vielleicht die letztere Niederlaſſung fuͤr eben ſo wichtig, als ſein Han⸗ dels⸗Etabliſſement. Hier wuͤrde indeß die Ent⸗ ſcheidung fuͤr den Ort zu geben ſeyn, wo die Handlung etablirt iſt. Aber wie, wenn ein Gutsbeſitzer mehrere Guͤter hat, und ſich auf je⸗ dem mit ſeiner Familie abwechſelnd aufhaͤlt? Viel⸗ leicht waͤre es angemeſſen, zu beſtimmen, daß mit Ausnahme der Faͤlle, wofuͤr das Geſetz ſpe⸗ zielle Vorſchriften ertheilte, jemand, der mehrere Riederlaſſungen hat, ſich erklaͤren muͤſſe, welche unter ihnen er als ſeinen Wohnſitz begruͤndend