VII und Ruſſiſche Geſetze ſchrieb: ſo auch jetzt fur die Staaten des Rheinbundes. Meine Anſichten moͤgen unrichtig ſeyn, meine Be⸗ merkungen geringfuͤgig— ich werde mich nie daruber ſtreiten: aber was ich ſchrieb, war meine Ueberzeugung, gegrundet auf ſorgfaltiges Nachdenken. Bin ich ſo gluck⸗ lich, durch die Bekanntmachung meiner Arbeit in dieſem oder jenem Staat auch nur Eine gute Verfuͤgung zu veranlaſſen,
ſo ſind meine Wuͤnſche erfüllt.
Durchdrungen von den Vorzuͤgen des Codex Napoleon im Allgemeinen, mußte
ich gleichwohl einzelne Maͤngel bemerken,


