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Bemerkungen über den Codex Napoleon in Rücksicht auf dessen Einführung in den Staaten des Rheinbundes / von C.U.D. Freiherrn von Eggers, Oberprocüreur der Herzogthümer Schleswig und Holstein, Ritter vom Dannebrog
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ſchienen. Wo ich die Vorſchriften des Coder Napoleon wortlich anfuͤhre, habe ich mich der Ueberſetzung bedient, die von Spielmann zu Strasburg herausgege⸗ ben iſt.

Was man auch uͤber den Werth meiner Arbeit ſagen moge, ſo iſt es unmoͤglich, die gutgemeinte Abſicht zu verkennen. Jedem erdenklichen Intereſſe fremd durch meine Lage und meinen Charakter, behandelte ich den Gegenſtand bloß von der wiſſenſchaft⸗ lichen Seite. Wie ich vorhin ich wage

es mir zu ſchmeicheln, nicht ohne allen

Erfolg uͤber Preußiſche, Heſtreichiſche