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Das bürgerliche Gesetzbuch der Franzosen : Nach der sterotypischen Ausgabe von Firmin Didot / Ganz neu übersetzt von J.P. Ackermann
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welche eine Perſon in ihrer letzten Krankheit beſorgt ha⸗ ben, koͤnnen nichts von ihr empfangen, ausgenommen einige belohnende Verfuͤgungen unter beſonderer Benennung in Betrachtung der ihr geleiſteten Dienſte; und auch die Uni⸗ verſalverfuͤgungen im Falle der Verwandſchaft biß auf den vierten Grad, 909. Jede Verfuͤgung zum Vortheil eines Unfaͤhigen iſt nichtig, o11. um durch ein Seſtament empfangen zu koͤnnen, iſt es hinreichend, in dem Augenblicke des Abſterbens des Teſtirers empfangen zu ſein, 906. Der verfuͤgliche Betrag des Vermögens kann mit Freiſprechung von dem Wiedereinbringen gegeben werden, ors. Die den verfuͤglichen Antheil uͤberſteigenden Seſtamentsverfuͤgungen, werden nach dem Verhaͤltniſſe auf denſelben herunter ge⸗ ſetzt, oꝛ6. Wenn die Schenkungen unter Lebenden den ganzen verfuͤglichen Antheil aufzehren, ſo ſind alle Teſta⸗ mentsverfuͤgungen verfallen, 925. Nur eine einzige Perſon kann in der naͤmlichen urkunde ein Leſtament machen, 968 Das olographiſche Seſtament ſoll nicht guͤltig ſein, wenn es nicht ganz von der Hand des Teſtirers geſchrieben, da⸗ tirt und unterzeichnet worden, 970. Das myſtiſche Teſta⸗ ment kann von einer andern Perſon geſchrieben werden; aber der Leſtirer muß es unterſchreiben und ſolches ver⸗ ſchloſſen und verſiegelt einem Notarius in Gegenwart von ſechs Zeugen uͤbergeben, 976. Ein Seſtament in oͤffentlicher urkunde wird von zwei Notarien in Gegenwart zweier Zeugen oder von einem Notarius in Gegenwart von vier Zeugen aufgenommen, o71. Die Seſtamente der Soldaten bei den Armeen koͤnnen durch einen Eskadrons⸗ oder Ba⸗ taillonschef, oder durch einen Offizier von noch hoͤherm Grade aufgenommen werden, 31. Allein dieſe Teſtamente ſind ſechs Monathe nach der Zuruͤckkunft des Teſtirers in einem Hrte, wo er die gewohnlichen Formen anwenden kann, nichtig, oaa. Die Seſtamente an Orten, die von der Peſt angeſteckt ſind, koͤnnen von dem Friedensrichter aufge⸗ nommen werden, 98s, ſie ſind aber ſechs Monathe nach hergeſtelltem Verkehr nichtig, 987. Die auf dem Meere gemachten Deſtamente koͤnuen von den Schiffsbefehlshabern oder Kapitaͤnen aufgenommen werden, 98s. Sie koͤnnen keine Verfuͤgung zum Vortheil der Beamten des Schiffes enthalten, ſie ſeien dann Verwanden des Leſtirers, 997. Von jedem Leſtamente wird immer ein dovpeltes Original gefertigt, 900. Wenn das Schiff in einem fremden Hoſen