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Das bürgerliche Gesetzbuch der Franzosen : Nach der sterotypischen Ausgabe von Firmin Didot / Ganz neu übersetzt von J.P. Ackermann
Entstehung
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Die Geſetze, welche auf den Stand und die Fäͤhigkeiten der Perſonen Bezug haben, ſollen den Franken, und wenn ſie auch im Auslande ſich aufhalten, zur Vorſchriſt dienen.

4. Der Richter, welcher unter dem Vorwande desFtill⸗ ſchweigens, der Dunkelheit oder unzulaͤnglichkeit des Grſetzes Recht zu ſprechen verweigert⸗ kann als der Rechtsverwei⸗ gerung ſchuldig belangt werden.

§. Es iſt den Richtern unterſagt, uͤber Rechtshaͤndel, welche vor ſie gebracht werden, nach allgemeinen und ver⸗ fuͤgenden Anordnungen(disposition reglementaire]) zu ent⸗ ſcheiden.

6. Man darf niemal durch beſondere Uebereinkuͤnfte die Geſetze, welche die öentliche Ordnung und die guten Sit⸗

ten nahe betreffen, heſeitigen.