Wir ſiellen gegenwärtigen Verlag unter den Schutz der Geſetze und die Redlichkeit aller guten Bürger. Wir erklären, daß wir die Nachdrucker deſſelben vor den Gerichtshöfen verfolgen werden, und ſichern dem⸗ jenigen, der uns den Verleger eines Nachdrucks an⸗ geben wird, die Haͤlfte der uns zukommenden Ent⸗ ſchaͤdigung zu. Wir haben die Verfuͤgungen des Dekrets des Nazionalkonvents vom 19ten Julius 1793 beobachtet.
Georges und Prinz


