Ucher den Gcist und Charakter des Lo- creschen Geistes des Kodex
Napoléon.
Von esprit du code Napokéon sind bis jetzt zechs Bände erschienen. Sie umfassen den er- sten und wichtigsten Theil jenes Gesetzbuchs, das französische Personenrecht.
Der Verfasser des Werks istGeneral-Sekre- tair des Staatsraths. Er war Zeuge der Berath- achlagungen über die einzelnen Artickel des fran- zösischen Civilgesetzbuchs. Er tritt als Ge- schichtschreiber der Ansichten und Meinun- gen des Geserzgebers auf. Da nach der Indivi- dualität der Entstehungsart des C. N. die Dis- kussion der Staatsbehörden die Würde eines gesetzlichen Kommentars desselben annimmt— ein Vorzug, der allen, bisher bekannten Gesetz- büchern abgehlit— so nimmt dadurch der Lo- kresche esprit du Code Napoléon einen höhern
Rang, als ein gemeiner Kommentar in Anspruch.


