Teil eines Werkes 
2. Band (1809) aus der Ursprache übersetzt von den Professoren Glabach und Stickel ; revidirt und mit einer Vorrede nebst erläuternden Zusätzen begleitet von Harscher von Almendingen
Entstehung
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Ucher den Gcist und Charakter des Lo- creschen Geistes des Kodex

Napoléon.

Von esprit du code Napokéon sind bis jetzt zechs Bände erschienen. Sie umfassen den er- sten und wichtigsten Theil jenes Gesetzbuchs, das französische Personenrecht.

Der Verfasser des Werks istGeneral-Sekre- tair des Staatsraths. Er war Zeuge der Berath- achlagungen über die einzelnen Artickel des fran- zösischen Civilgesetzbuchs. Er tritt als Ge- schichtschreiber der Ansichten und Meinun- gen des Geserzgebers auf. Da nach der Indivi- dualität der Entstehungsart des C. N. die Dis- kussion der Staatsbehörden die Würde eines gesetzlichen Kommentars desselben annimmt ein Vorzug, der allen, bisher bekannten Gesetz- büchern abgehlit so nimmt dadurch der Lo- kresche esprit du Code Napoléon einen höhern

Rang, als ein gemeiner Kommentar in Anspruch.