Teil eines Werkes 
2. Band (1809) aus der Ursprache übersetzt von den Professoren Glabach und Stickel ; revidirt und mit einer Vorrede nebst erläuternden Zusätzen begleitet von Harscher von Almendingen
Entstehung
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dter Bewegungsgrund. Das System des widerruf- Lchen bürgerlichen Todes läſst bei allen Vorsichts- maaſsregeln, die man treffen könnte, noch eine groſse Menge von Zweifeln und Ungewiſsheiten zu- rück.

a) in Ansehung des Schicksäls der während der 5 Jahre gebohrnen Kinder, die legitim sind, wenn sich dex Vater in diesem Zwischenraum stellet oder stirbt; aber illegitim, wenn die 5 Jahre verstreichen, ohne daſs das Schicksal des Vaters bekannt ist.

b) in Ansehung des Schicksals, der während der 5 Jahre in eine neue Verbindung tretenden Ehefrau, die legitime Gattin wird, wenn ihr erster Ehegatte nicht erscheint, aber ungetreu und strafbar ist, wenn er stirbt oder sich stellet.

c) in Ansehung der Erbschaften, welche sich wäh- rend der 5 Jahre, zum Vortheil des Verurtheilten ölfnen sollten; indem er Erbe ist, wenn er erscheirt oder stirbt, aber im entgegen gesetzten Fall nach 5 Jahren kein Erbe ist(2).

5ter Bewegungsgrund. Alles ist hingegen nach dem System der gesetzlichen Interdiktion consequent.

Der Contumax wird hier nicht in gewissen Fäl- len für todt und in andern Fällen für lebend gehal- ten(2). Seine Ehegattin ist nicht zu gleicher Zeit rechtmälsige Ehefrau in Hinsicht ihrer Unfhigkeit eine neue Ehe zu schlieſsen, und Concubine in Hir- sicht auk den bürgerlichen Zustand ihrer Kinder: ein Widerspruch, den man nach dem entgegen gesetzten System, dadurch, dals man aus dem bürgerlichen

() H. Gary Tribun Theil 1. Seite 106. (2) H. Berlier. Protokoll vom 6. Brumaire Jahr 11. Theil 2. Seite 99.

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der bürgerlichen Rechte. 91