Teil eines Werkes 
2. Band (1809) aus der Ursprache übersetzt von den Professoren Glabach und Stickel ; revidirt und mit einer Vorrede nebst erläuternden Zusätzen begleitet von Harscher von Almendingen
Entstehung
Seite
VII
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Inhaltsverzeichnifs. vII

6te Wirkung. Beraubung der Fähigkeit, in eignem Na- men als Kläger oder Beklagter vor Gericht zn erscheinen.

te Wirkung. Beraubung der Fähigkeit eine irgend eins bürgerliche Wirkung heꝛ vorbringende Ehe zu schliefsen.

8te Wirkung. Anflösung der Ehe des Verurtheilten in

Hinsicht auf biirgerliche Wirkungen.

9te Wirkung. Eröffuung der dem Ueberlebenden zu- fallehden Vortheile.

A4r Thet!,

Wie man durch gerichtliche Vexrurtheilungen in den bür⸗- gerlichen Tod falle.(Art. 26, 27, 28, 29, 30, 31. und 5g.).

1te Abtheilung.

Von dem Angeklagten.

2te Abtheilung.

Von den Verurtheilungen durch ein contradictorisches Ur- theil.(Art. 26.).

Nummer I.

Von der Natur der contradictorischen Verurtheilungen und von ihren Wirkungen in Hinsicht auf den bürgerlichem Tod.

Nummer II. Die contradictorischen Verurtheilungen haben ihre Wir⸗

kungen erst von dem Tage der wirklichen oder im Bildnils geschehenen Vollstreckung des Urtheils angerechnet.

3 te Abtheilung.

den Contumacial-Verurtheilungen.(Art. 27, 28, 29, 50, 51 2).

te Unterabtheilung.

Von der Natur der Contumacial- Verurtheilungen und von ihren Wirkungen in Hinsicht auf den bürgerlichen Tòd.(Art. 2.).

2te Unterabtheilung.

Von der Epoche, wo der durch Contumacial-Verurthei- lungen bewirkte birgerliche Tod anfängt.(Art. 23.). 8 8 8

Nummer I.

Von den beiden Systemen des widerruflichen bürgerlichen Todes und der gesetzchen Interdiktion.